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Aus Mangel an Beweisen

 par Lateinamerika Nachrichten, le 6 Fevrier 2009

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NICARAGUA

AUS MANGEL AN BEWEISEN
OBERSTER GERICHTSHOF SPRICHT EX-PRÄSIDENT ARNOLDO ALEMÁN FREI – ZEITGLEICH GEWINNEN DIE SANDINISTEN DEN PARLAMENTSVORSITZ ZURÜCK

Am 16. Januar hat der Oberste Gerichtshof von Nicaragua den wegen Geldwäsche und Korruption zu 20 Jahren Haft verurteilten Ex-Präsidenten Arnoldo Alemán endgültig freigesprochen. Alemán, der seine Haft kaum abgesessen hat und bereits seit langem nur noch unter „Landesarrest" stand, erhält da¬mit all seine politischen Rechte zurück. Zeit¬gleich kam es im Parlament, das seit den massiven Unruhen und Betrugsvorwürfen nach den Kornmunalwahlen vergangenen November monatelang handlungsunfähig war, zu einer Einigung über den Parlamentsvorsitz. Die regierende sandinistische Befreiungsfront (FSLN) von Präsident Daniel Ortega erhält den Vorsitz zurück, was nur durch die Stimmen der Abgeordneten der liberalen Partei Arnoldo Alemáns (PLC) möglich war.
Eine Amnestierung des Ex-Präsidenten Arnoldo Alemán schwebte seit vielen Jahren im Raum. Nun kam es noch dicker als von vielen befürchtet: Am 16. Januar sprach der Oberste Gerichtshof Alemán vollständig und endgültig von den ihm 2002 zur Last gelegten Vorwürfen frei- aus Mangel an Beweisen. Damit wird die im Dezember 2.003 verhängte Haftstrafe von 20 Jahren wegen Betrugs, Geldwäsche und Korrup¬tion gänzlich aufgehoben. Mit dem Urteil erhält Alemán all seine politischen Rechte zurück und auch einem offiziellen Amt in der Politik steht nichts mehr im Weg.
Im Gefängnis abgesessen hatte Alemán ohnehin nur 2O Tage seiner Haftstrafe. Die (politische) Zukunft des Ehrenvorsitzenden der rechts-liberalen PLC, der die Fäden innerhalb der Partei auch während seiner Haft nie aus den Händen gab, war seit langem ein wichtiges Element im politischen Machtpoker Nicaraguas. Immer wieder waren die Haftauflagen abgemildert worden, um die PLC im Parlament für wichtige Gesetzes-vorhaben der sandinistischen Befreiungsfront(FSLN) zu gewinnen. Der seit Ende der 1990er Jahre bestehende sogenannte Pakt zwischen dem heutigen Präsidenten Daniel Ortega (FSLN) und dem PLC-Chef Arnoldo Alemán ermöglichte dem Verurteilten zuerst Haus- dann sogar „Landesarrest" Die FSLN konnte so für wichtige politische Entscheidungen eine Mehrheit aus FSLN und PLC im Parlament gewinnen. Gleichzeitig hatte sie immer ein Druckmittel gegen Alemán im Ärmel. Dass dieser bisher eigentlich keine politischen Rechte besaß, war also mehr ein Drohpotenzial in der Schublade der Sandinisten denn politische Realität – kaum ein Tag verging in den letzten Jahren, ohne dass sich Arnoldo Alemán offen in Presse und Fernsehen zu Wort meldete. Die Geschicke seiner Partei lenkte er, trotz zu¬letzt wachsendem parteiinternen Widerstands, stets weiter. Zukünftig wird Alemán wohl auch offiziell wieder die Nummer eins innerhalb der PLC. Seine Präsidentschaftskandidatur für 2011 hat er bereits angekündigt.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fiel mit vier zu zwei Stimmen, obgleich ihm als Folge des Paktes eigentlich drei PLC-treue und drei FSLN-nahe Richterinnen vorsitzen. Grund für dieses Ungleichgewicht zugunsten Alemáns war die Abwesenheit der sandinistischen Richterin Ligia Molina, die sich krankheitsbedingt im Ausland aufhielt und durch einen liberalen Richter vertreten wurde. Doch auch wenn sich die beiden „Gegner" des Richterspruchs im Nachhinein entrüstet zeigten und von einem „traurigen Tag für die nicaraguanische Justiz" sprachen, deutet vieles darauf hin, dass das Urteil ein weiterer Schachzug des Machtduos Ortega-Alemán war und die FSLN den Freispruch in Kauf nahm, um sich im Gegenzug den seit Monaten umkämpften Parlamentsvorsitz zu sichern. Denn aller späteren „Empörung" zum Trotz haben die sandinistischen Richter nichts unternommen, um den Freispruch Alemáns zu verhindern. Dabei hätte es schon genügt, der Entscheidung fernzubleiben statt „symbolisch" dagegen zu stimmen. Arnoldo Alemán freute sich über das Ende von „sieben Jahren der juristischen Verzögerungen, der Ungerechtigkeit und der Erniedrigung so¬wie der Verletzung seiner Menschenrechte als politische Geisel der FSLN" Laut Berichten der Tageszeitung El Nuevo Diario könnte es sogar zu einer Schadensersatzklage Alemáns Anwalt gegen den nicaraguanischen Staat kommen. Darin könnte es um bis zu 268 Millionen US-Dollar gehen. Alemán hat indes angekündigt, auf eine solche Klage zu verzichten. Es wäre auch der Gipfel des Zynismusses gewesen: Arnoldo Alemán soll sich während seiner Präsidentschaft um nicht weniger als 80 Millionen US-Dollar aus der Staatskasse bereichert haben. Menschen-rechtsaktivistinnen, Vertreterinnen zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und eine Vielzahl nicaraguanischer Intellektueller äußerten sich entsetzt über das Urteil und sprachen von einem schwarzen Tag in der Geschichte der nicaraguanischen Justiz, deren Unabhängigkeit ohnehin schon lange nicht mehr gegeben sei.
Dem Freispruch Alemáns vorausgegangen sind mehr als zwei Monate politisches Chaos in Nicaragua. Kurze Zeit nach Verlautbarung des Freispruchs von Arnoldo Alemán gelang es dann plötzlich, eine Mehrheit aus Abgeordneten zu finden. FSLN, PLC und die Liberale Nicaraguanische Allianz (ALN) wählten den bisherigen Parlamentspräsidenten René Nuñez Téllez von der FSLN erneut in sein Amt. Mit insgesamt 65
Die sandinistischen Richter haben nichts unternommen, um Alemáns Freispruch zu verhindern.
Stimmen aus FSLN, PLC, ALN und zwei Partei¬losen wurde die Entscheidung über den neuen Vorsitz für die kommenden zwei Jahre gefällt. Die Abgeordneten der Bancada Democrática Nicaragüense (BDN) –einer Abspaltung der ALN um Eduardo Montealegre, Präsidentschaftskandidat von 2006 und Bürgermeisterkandidat für Managua im November 2008 – und der Allianz der Sandinistischen Erneuerungsbewegung MRS verließen aus Protest gegen die Entscheidung die Sitzung, konnten sie aber nicht verhindern. Das neue Führungsgremium im Parlament unter Vorsitz von René Nuñez setzt sich aus ihm und einer weiteren FSLN-Abgeordneten sowie zwei Vertretern der PLC, zwei der ALN und einem der Allianz MRS zusammen. Diese Konstellation verspricht Vorteile für die FSLN, denn sowohl die beiden Abgeordneten der ALN als auch Juan Ramón Jiménez von der MRS gelten als Unterstützer der Regierungspolitik und sichern so der FSLN eine weitreichende Kontrolle im Parlament zu. Jiménez war zwar für die MRS ins Parlament eingezogen, ist dieser Allianz aber mittlerweile politisch nicht mehr verbunden.
Seit den Kommunalwahlen vom 9. November 2008 war das Parlament handlungsunfähig gewesen. Während und nach den Wahlen, zu denen weder nationale noch internationale Wahlbeobachterinnen zugelassen worden waren, war es zu massiven Protesten der Opposition gekommen, die der FSLN Wahlbetrug vorwirft. Offiziell hat die FSLN in 105 der 146 Gemeinden gewonnen. Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen und das intransparente Verhalten des FSLN-kontrollierten Obersten Wahlrats hatten jedoch landesweit für Empörung gesorgt und dazu geführt, dass „rechte" und „linke" Oppositionsparteien gemeinsam eine Neuauszählung der Stimmen forderten und einen Gesetzesentwurf planten, um eine Annullierung der Wahlen zu erreichen.

Momentan stellt in Nicaragua keine der Parteien eine Mehrheit im Parlament. Die FSLN hat 38 der insgesamt 92 Abgeordnetensitze, ist also für eine notwendige Mehrheit von 47 Stimmen immer auf Unterstützung von mindestens einer der anderen Parteien angewiesen. In den letzten Jahren sorgte der Pakt Ortega-Alemán zumeist für die nötige Mehrheit. Nachdem nun auch die PLC der FSLN Wahlbetrug vorwarf, war die Arbeit des Abgeordnetenhauses lahm gelegt. Denn auch eine „große Allianz" der Oppositionsparteien kam zustande, die sich auf einen gemeinsa¬men Kandidaten für den Parlamentsvorsitz hätte einigen können. Entsprechende Versuche, Mehrheiten zu gewinnen, scheiterten am Ende doch immer wieder.
Kritikerinnen befürchten, dass die Kontrolle der FSLN über den Parlamentsvorsitz es Daniel Ortega ermöglichen könnte, eine Verfassungsreform durchzusetzen. Ortega strebt eine solche Reform unter anderem an, um das politische System Nicaraguas von einem präsidentiellen zu einem parlamentarischen umzuwandeln und eine Wiederwahl des Präsidenten juristisch zu ermöglichen. Nach der jetzigen Verfassung darf der amtierende Präsident bei den kommenden Präsidentschaftswahlen 2010 nicht noch einmal kandidieren. Die PLC gab zwar in einer Verlaut¬barung vom 22. Januar bekannt, diese Pläne der FSLN unter keinen Umständen zu unterstützen und stellte zeitgleich einen Forderungskatalog für notwendige Reformen des Wahlgesetzes auf, es spricht jedoch einiges dagegen, dass der politische Kuhhandel zwischen Ortega und Alemán mit dem jüngsten Freispruch ein Ende gefunden hat. Eine der zentralen Forderungen der PLC nämlich, den minimalen Stimmanteil für eine Wahl zum Präsidenten von momentan 35 Prozent auf 51 Prozent anzuheben, braucht im Parlament mindestens 56 Stimmen, also auch die Zustimmung der FSLN. Und dass diese nicht doch noch ein Ass gegen Alemán im Ärmel hat, ist nicht unwahrscheinlich. Es gibt noch offene Betrugsvorwürfe, die das Urteil von 2003 nicht beinhaltet.
Anna Schulte LN 416





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